
Prüfzeichen PPP 80033
Fiskal-Telematik
Prüfgrundlage:
Das Prüfzeichen wird im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung vergeben.
Es ist für die Kommunikation von Fiskaldaten an eine zentrale Datenbank definiert, die den steuerlichen Anforderungen der Finanzverwaltung bzw. der Rechtsprechung genügen.
Bei der Prüfung liegt der Schwerpunkt neben der allgemeinen Funktionalität auf der Erfüllung der Eigenschaften Nachvollziehbarkeit, Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung entsprechend der Definition des BMF-Schreibens „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“.
Prüfzeichenaussagen:
1. Lückenlose Erfassung aller Daten:
Es werden alle von der Finanzverwaltung vorgesehenen Daten automatisch im Fahrzeug erfasst und an die zentrale Datenbank übermittelt.
2. Nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert:
Eine nachträgliche Veränderung der aufgezeichneten Daten, ohne dass diese dokumentiert wird, ist ausgeschlossen. Hierzu gehört, dass Daten nicht gelöscht, hinzugefügt als auch deren Reihenfolge geändert werden kann. Werden in genau definierten Bereichen manuelle Änderungen zugelassen, so werden diese kenntlich gemacht.
3. Vollständig und zeitnah:
Die Aufzeichnung aller Fahrten erfolgt lückenlos. Die aufgezeichneten Daten sind chronologisch geordnet und die Reihenfolge kann nicht verändert werden. Die Daten müssen unmittelbar manipulationssicher gespeichert werden.