NavCert führt erste Typzulassung für erstes serienmäßig eingebautes eCall-Gerät durch

NavCert unterstützte Volvo bei der erfolgreichen eCall-Typzulassung für den V60.

Im Juli 2018 ließ Volvo als erster europäischer Automobilhersteller nach Inkrafttreten der europäischen eCall-Verordnung im April 2015 eine Typzulassung für ein serienmäßig eingebautes eCall-System durchführen. Das Gesetz besagt, dass alle neuen Fahrzeuge (Pkw (M1) und leichte Van (N1)), die  nach dem 31. April 2018 hergestellt werden, mit einem Standard-Notfallsystem ausgestattet sein müssen, welches den europaweiten eCall-Dienst unterstützt. Der schwedische Automobilhersteller VOLVO stattet seine Fahrzeuge erstmals mit einem derart zertifizierten Notfallsystem aus. Das eCall-Gerät wird von ACTIA Nordic in Schweden hergestellt und ist jetzt Standardausstattung des neuen Volvo V60-Modells.
ACTIA Nordic nutzte die zuverlässigen Dienste von NavCert, um die Typzulassung in kürzester Zeit zu erreichen und das Ausfallrisiko für die GNSS-spezifischen Tests gemäß der delegierten Verordnung 2017/79 Anhang 6 zu minimieren.

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NavCert bewertete drei Empfänger, ob sie Daten im NMEA-0183-Protokollformat und die Positionsinformationen im WGS-84-Koordinatensystem bereitstellen. Die Genauigkeit wurde, wie gefordert, für folgende Szenarien überprüft:
• statisch
• dynamisch „offener Himmel“
• dynamisch „Schattenbereiche, Bereiche mit intermittierendem Empfang von Navigationssignalen und städtische Schluchten“

Die Messung erfolgte in allen Szenarien mit einer Kombination von Galileo-, GPS- und EGNOS-Signalen, gefolgt von Messungen mit Galileo-Signalen sowie GPS-Signalen im einzelnen. Anschließend wurden die Zeiten für einen Kaltstart und eine erneute Erfassung der Signale ermittelt. Schließlich wurde die Empfindlichkeit des Empfängers nach dem Kaltstart, während des Betriebs und während der erneuten Erfassung ermittelt.

Allgemeine Informationen zu NavCert

NavCert betreibt ein GNSS-Labor in München. Das Personal ist in allen Bereichen des GNSS erfahren und in allen Bereichen aktiv, einschließlich beim Europäischen elektronischen Mautdienst EETS. Sie identifizierten Probleme in Anhang 6 der Delegierten Verordnung 79/2017 und stellten diese Informationen der GSA zur Verfügung, die die Tätigkeiten der GFS in der ISPRA abschließt.

Die Ingenieure von NavCert prüfen in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden die Möglichkeiten und Einschränkungen der IVS-Funktionalität gemäß DR 2017/79. Aufgrund ihrer Erfahrung erkennen sie schnell Probleme und weisen den Kunden auf mögliches abnormales Verhalten des IVS hin.
Nach erfolgreichem Vortest läuft die endgültige Typgenehmigung in der Regel reibungslos und ohne Probleme innerhalb kurzer Zeit ab.

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